Für Alterspräsidentschaft ist Parlamentserfahrung entscheidend – Gemeinsamer Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung

Alterspräsidentin oder Alterspräsident im rheinland-pfälzischen Landtag soll künftig nicht mehr das lebensälteste Mitglied, sondern das mit der längsten Zugehörigkeitsdauer werden.