„Die fortschreitende Klimakrise ist längst bei den Menschen in Rheinland-Pfalz angekommen. Hitze, Dürren und andere Extremwetterereignisse mahnen uns, zu handeln. Dazu haben wir uns im Pariser Klimaabkommen verpflichtet.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gibt Rheinland-Pfalz die richtigen Antworten: Bis 2040 wollen wir klimaneutral sein und bereits bis 2030 unseren Stromverbrauch bilanziell vollständig aus Erneuerbaren Energien decken. Diese gewaltige Kraftanstrengung wird gelingen, wenn wir beim Ausbau der Erneuerbaren Kurs halten, die Wärmewende voranbringen und klimafreundliche Infrastruktur weiter ausbauen. Das neue Landesklimaschutzgesetz bildet für diesen Kurs die zentrale gesetzgeberische Grundlage. So bringen wir den Klimaschutz und die Energiewende für die Menschen im Land weiter voran.
Das Landesklimaschutzgesetz verpflichtet ausschließlich die Landesregierung. Sie übernimmt damit Verantwortung und setzt ein Zeichen für glaubwürdiges Handeln. Mit dem Gesetz setzen wir auf verbindliche Ziele, klar geregelte Zuständigkeiten innerhalb der Landesregierung und größtmögliche Transparenz bei Umsetzung, Monitoring und Kontrolle der Fortschritte. Die dafür erforderlichen Maßnahmen und die im Gesetzentwurf vorgesehene Klimaschutzstrategie werden wir gemeinsam mit Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und Kommunen entwickeln.
Mit der Reform des Klimaschutzgesetzes machen wir deutlich: Rheinland-Pfalz wird seiner Verantwortung gerecht – für unsere Zukunft, für den Klimaschutz und für die kommenden Generationen. Ich danke Staatsministerin Katrin Eder und dem Klimaschutzministerium für den Gesetzentwurf und freue mich auf die weiteren parlamentarischen Beratungen.“