„Mit der Überarbeitung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes stärken wir die Prävention von sexualisierter und häuslicher Gewalt. Zugleich machen wir deutlich, dass wir die begründeten Ängste und Sorgen der Opfer dieser Gewalttaten ernst nehmen.
Viel zu häufig erleiden Frauen auch dann noch Gewalt, nachdem sie zuvor bereits bei staatlichen Stellen um Unterstützung gebeten hatten. Zur vorbeugenden Bekämpfung sexualisierter und häuslicher Gewalt werden wir daher die sogenannte elektronische Fußfessel zur Anwendung bringen. Bislang war dies nur im direkten Anschluss an eine Haftstrafe möglich. Für den Einsatz der elektronischen Fußfessel wird keine Zustimmung der betroffenen Person notwendig sein. So stellen wir sicher, dass Kontakt- oder Näherungsverbote durchgesetzt werden.
Uns ist bewusst, dass die elektronische Aufenthaltsüberwachung einen tiefgreifenden Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen darstellt. Deshalb sorgen wir dafür, dass die Belange der potenziellen Opfer sorgfältig mit den Grundrechten der potenziellen Täter abgewogen werden. Der Gesetzentwurf sieht daher die Anordnung durch eine Richterin oder einen Richter vor.“