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Kein Einsatz von Palantir-Software in Rheinland-Pfalz

Bundesinnenminister Dobrindt hat angekündigt, einen bundesweiten Einsatz der Software des US-Unternehmens Palantir für die automatisierte Datenanalyse bei den Sicherheitsbehörden zu prüfen. Dazu erklärt Carl-Bernhard von Heusinger, innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion:

„Den Einsatz von Palantir-Software in Rheinland-Pfalz lehnen wir klar ab. Wir halten es sicherheitspolitisch und mit Blick auf unsere Demokratie nicht für vertretbar, Software eines Unternehmens einzusetzen, das wegen mangelnder Transparenz, aggressivem Lobbying und Datenschutzbedenken immer wieder in der Kritik steht.

Eine moderne Datenanalyse ist uns wichtig, um die Arbeit der Polizei zu beschleunigen und effektiver zu machen. Wir wollen deshalb unsere Sicherheitsbehörden bei der Datenanalyse dauerhaft gut und unabhängig aufstellen. Mit dem Polizeigesetz haben wir in Rheinland-Pfalz die Grundlage dafür geschaffen. Was die Umsetzung angeht, sprechen wir uns allerdings klar für eine europäische Lösung aus. Wir wollen digitale Souveränität. Der Einsatz von-Software eines US-Konzerns mit intransparenten Strukturen und fraglicher Gesinnung wäre ein Schritt in die völlig falsche Richtung. Datenschutz, Transparenz und rechtsstaatliche Kontrolle müssen gewährleistet bleiben. Die Möglichkeit, dies zu garantieren, sehen wir nur bei einer europäischen Lösung – und auf keinen Fall bei Palantir. Dies ist der richtige Zeitpunkt, um für eine europäische Lösung für die Datenanalyse bei den Sicherheitsbehörden zu sorgen. Dies sollte Innenminister Dobrindt jetzt vorantreiben, statt den scheinbar einfachsten Weg einzuschlagen und dafür den Schutz sensibler Daten unserer Bürgerinnen und Bürger aufs Spiel zu setzen.

Den rechtlichen Rahmen für eine automatisierte Datenanalyse hat das Bundesverfassungsgericht gezogen. Für uns ist klar, dass Analyseplattformen bloß ein Hilfsmittel polizeilicher Arbeit sein können und der Mensch am Anfang und Ende des Entscheidungsprozesses steht. Grundsätzlich dürfen nur bei der Polizei und in staatlichen Registern gespeicherte Daten einbezogen werden. Nur im Ausnahmefall kann bei einem konkreten Suchanlass auf eine Internetrecherche zum Beispiel in Sozialen Netzwerken zurückgegriffen werden.“