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Für Alterspräsidentschaft ist Parlamentserfahrung entscheidend – Gemeinsamer Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung

Alterspräsidentin oder Alterspräsident im rheinland-pfälzischen Landtag soll künftig nicht mehr das lebensälteste Mitglied, sondern das mit der längsten Zugehörigkeitsdauer werden.

Großer, runder Raum mit vielen Stühlen und Tischen, bekannt als Plenarsaal.

Diese Änderung in der Geschäftsordnung wollen die Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP mit einem heute gemeinsam eingebrachten Antrag vornehmen. Der Alterspräsidentin beziehungsweise dem Alterspräsidenten obliegt die Leitung der ersten Sitzung des Landtags bis zur Amtsübernahme der neuen Präsidentin oder des neuen Präsidenten. „Für die Leitung der konstituierenden Sitzung und die wichtigen Aufgaben für unser Parlament soll künftig nicht mehr das Lebensalter das entscheidende Kriterium sein, sondern die gesammelte parlamentarische Erfahrung. Denn für die Aufgaben ist ein Höchstmaß an Parlamentserfahrung essenziell. Mit dieser Änderung orientieren wir uns auch an den geltenden Regeln im Deutschen Bundestag sowie in mehreren anderen Landesparlamenten“, erläuterten die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen Martin Haller (SPD), Marcus Klein (CDU), Carl-Bernhard von Heusinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Marco Weber (FDP). Mit dem Antrag zum kommenden Plenum soll analog auch die vertretungsweise Leitung der Sitzung des Ältestenrates oder des Plenums vom dienstältesten Mitglied übernommen werden.

Durch eine weitere Änderung soll laut Antrag in Zukunft für die Abberufung einer oder eines Ausschussvorsitzenden nur noch eine einfache Mehrheit statt wie bisher eine Zweidrittelmehrheit nötig sein. Das hatte das Bundesverfassungsgericht jüngst für ausreichend erklärt. „Wer in einem Ausschuss das Vertrauen der Mehrheit verloren hat, kann den Ausschuss nicht mehr effektiv leiten. Daher wollen wir die Regelung zum Vorsitz entsprechend der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts anpassen“, begründeten Haller, Klein, von Heusinger und Weber den gemeinsamen Vorstoß.