„Wir bringen die Reform des Fraktions- und Abgeordnetengesetzes aus voller Überzeugung in den Landtag ein. Der Gedanke, dass unser Parlament Mitarbeitende bezahlt, die unsere Demokratie aktiv bekämpfen, ist unerträglich. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt erstmals in einem Landesparlament klare und nachvollziehbare Standards dafür, verfassungsfeindlichen Mitarbeitenden von Fraktionen oder Abgeordneten die staatliche Finanzierung zu entziehen. Mit dem Gesetz stellen wir uns Verfassungsfeinden in unserem Parlament entschlossen entgegen. Das ist ein deutliches Zeichen an alle Extremisten, die versuchen unsere Demokratie von innen zu bekämpfen.
Wir wollen unsere Initiative für ein wehrhaftes Parlament auch als Zeichen an alle in unserer Gesellschaft verstanden wissen, die unsere Demokratie nicht ihren Feinden überlassen wollen: Wir brauchen über die gesamte Gesellschaft hinweg mutige und beherzte Entscheidungen, um unsere Demokratie zu verteidigen.“
Hintergrund:
Der vom Wissenschaftlichen Dienst des Landtags ausgearbeitete Gesetzesvorschlag zielt darauf ab, Personen, die nachweislich verfassungsfeindlich eingestellt sind, von einer staatlichen Finanzierung auszuschließen, sofern sie für Abgeordnete oder Fraktionen im Landtag tätig sind. Grundlage für diese Maßnahme bildet eine Prüfung der sogenannten parlamentsspezifischen Zuverlässigkeit. Diese erfolgt anhand gesetzlich definierter Kriterien und unter Einbeziehung von Informationen des Bundeszentralregisters, des Landeskriminalamts sowie des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes. Die abschließende Entscheidung soll dem Präsidenten des Landtags obliegen.