besetzt werden können. In diesen Fällen übernehmen Lehrkräfte die Aufgaben der Schulleitung oder die Schulleitung einer anderen Grundschule erbringt kommissarisch die Leitungsaufgaben im Rahmen einer sogenannten Schulleitungsmitführung. Diese
Regelung stellt insbesondere kleinere Grundschulen vor große Herausforderungen in Bezug auf die schulische Organisation, Personalentwicklung und pädagogische Steuerung.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- An wie vielen Grundschulen in Rheinland-Pfalz (Stand: 1. Mai 2025) ist die Stelle der Schulleitung derzeit unbesetzt?
- In wie vielen dieser Fälle wird die Schulleitungsaufgabe aktuell durch eine Lehrkraft übernommen?
- Welche Voraussetzungen müssen Lehrkräfte erfüllen, um eine solche kommissarische Leitungsaufgabe an einer Grundschule
übernehmen zu dürfen?
- In wie vielen dieser in Frage 1 genannten Fälle wird die Schulleitungsaufgabe durch eine Schulleitung einer anderen Grundschule kommissarisch übernommen?
- In wie vielen Fällen dauert die kommissarische Leitung einer Grundschule durch eine Lehrkraft oder eine andere Schulleitung
bereits länger als drei Monate?
- Welche Entlastungen oder zusätzlichen Vergütungen erhalten Lehrkräfte und Schulleitungen, die die Schulleitung an einer
Grundschule kommissarisch übernehmen?
- Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Attraktivität der Schulleitungsstellen zu erhöhen?