Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Wie könnte aus Sicht der Landesregierung eine Formulierung lauten, die im Landesbesoldungsgesetz die Nutzung eines Dienstrad-Leasingmodells ermöglicht?
- Würden die Beamtinnen und Beamten der Kommunen ebenfalls unter eine solche Regelung fallen?
- Wird sich die Landesregierung darüber hinaus in der diesjährigen Lohnrunde der Tarifvertragsparteien für ein Dienstrad-Leasing für Landesbedienstete und die Möglichkeit der Entgeltumwandlung einsetzen?
- Welche Erkenntnisse aus dem bereits bestehenden Dienstrad-Leasingmodell des Landes Baden-Württemberg oder einer anderen Best Practice liegen der Landesregierung vor?
- Welche Vorteile sieht die Landesregierung beim Modell des Dienstrad-Leasings über eine Entgeltumwandlung für die Landesbediensteten?
- Inwiefern kann ein Dienstrad-Leasing dazu beitragen, die Attraktivität des Landes Rheinland-Pfalz als Arbeitgeber zu steigern?