Ähnlich verhält es sich auf Bundesebene. Die Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit hat dem Deutschen Bundestag mehrheitlich empfohlen, das aktive Wahlalter bei Bundestagswahlen auf 16 Jahre abzusenken. Für die Wahlen zum Europäischen Parlament hat der Bundestag bereits eine entsprechende Regelung getroffen. Mit Blick auf die Bundestagswahl jedoch haben sich die Oppositionsfraktionen CDU und AfD gegen die Absenkung des Wahlalters ausgesprochen, sodass die Zweidrittelmehrheit verfehlt und die Reform verhindert wurde.
Damit können 16- und 17-Jährige mit ihrer Stimme nun beispielsweise die europäische Agrarpolitik beeinflussen, sie haben jedoch keine politische Stimme bei der Reform der gesetzlichen Altersrente auf Bundesebene, der Bildungspolitik auf Landesebene oder der Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin vor Ort.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Wie bewertet die Landesregierung das Ausbleiben einer Reform des Wahlrechts auf Bundesebene mit Blick auf das Wählen ab 16 Jahren?
- Wie viele 16- und 17-jährige Menschen leben in Rheinland-Pfalz, die im Fall einer Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre an der Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 teilnehmen könnten?
- Wie viele 16- und 17-jährige Rheinland-Pfälzer*innen konnten erstmals an der Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 teilnehmen?
- Wie viele Minderjährige durften 2024 bei der Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 wählen, bei der anstehenden Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 jedoch nicht?
- Wie viele derzeit 15- und 16-jährige Menschen leben in Rheinland-Pfalz, die im Fall einer Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre an der voraussichtlichen Wahl zum Landtag im Frühjahr 2026 teilnehmen könnten?