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Rheinland-Pfalz verdoppelt die Zahl der Plätze in Frauenhäusern – Landesaktionsplan zur Istanbul-Konvention vorgestellt

Die Zahlen sind erschütternd: Im Jahr 2023 wurde in Deutschland 938 Mal versucht, eine Frau zu töten, in 360 Fällen endete dieser Versuch tödlich. Fast täglich wurde einer Frau das Leben genommen, weil sie eine Frau war. Die Zahl der Frauen und Mädchen, die Opfer von Sexualstraftaten wurden, liegt noch weitaus höher. Diese Zahlen sind mehr als nur Statistiken – sie zeigen, dass wir in Deutschland ein massives Problem mit geschlechtsspezifischer Gewalt haben.

Es ist höchste Zeit, dass Frauen sich sicher fühlen können – überall und jederzeit. Frauenministerin Katharina Binz gibt mit dem neuen Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention eine klare Antwort auf bestehende Herausforderungen beim Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt. Am 28. Januar 2025 hat sie den Landesaktionsplan der Presse vorgestellt. Zuvor hatte das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz die rheinland-pfälzischen Schutzsysteme analysiert und bestehende Lücken aufgezeigt. Diese werden nun evidenzbasiert und ressortübergreifend geschlossen.

Der Landesaktionsplan umfasst insgesamt 117 Maßnahmen, die bis 2030 umgesetzt werden. Ziel ist es, Frauen und Mädchen besser zu schützen und ihnen ein Leben ohne Gewalt zu ermöglichen. Konkret sieht der Landesaktionsplan die Verdopplung der Zahl der Frauenhausplätze im Land bis 2030 vor. Ferner werden die Second-Stage-Wohnungen ausgebaut, die Interventions- und Beratungsstellen erweitert, die Täterarbeit weiterentwickelt und die vertrauliche Hilfe nach Gewalterfahrungen eingeführt. Auch der Ausbau der Traumaambulanzen, Investitionen in die Fort- und Weiterbildung von Polizei und Justiz sowie die Sensibilisierung von Fachkräften im pädagogischen Bereich sind Teil der geplanten Maßnahmen. Ebenso wird an der Entwicklung neuer Informationsmaterialien für Betroffene gearbeitet. Spezielle Konzepte für geflüchtete Frauen, Prostituierte, queere Frauen und Frauen mit Behinderung werden ebenfalls erstellt.

Doch der Schutz vor Gewalt darf nicht an der rheinland-pfälzischen Landesgrenze enden. Wir brauchen ein flächendeckendes, verlässliches Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder – und das bundesweit. Deshalb ist es wichtig, dass das Gewalthilfegesetz im Bundestag beschlossen wird. Nur so können Frauen und Mädchen auch bundesweit besser vor Gewalt geschützt werden.