Entwicklung der Trägervielfalt in der Kindertagesbetreuung
Das aktuelle Landesgesetz über die Weiterentwicklung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege legt Wert auf die Vielfalt von Trägern in der Kindertagesbetreuung. Ziel ist es, unterschiedlichen Wertorientierungen sowie die Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen in der Kindertagesbetreuung abzubilden. Um die Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts zu erleichtern, hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe dementsprechend auf eine bedarfsgerechte Vielfalt von Trägern hinzuwirken. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: