Verfassungsrechtliche Schuldenbremse muss berücksichtigt werden
Anlässlich der Verweisung der Klage gegen die Beamtenbesoldung in Rheinland-Pfalz des Verwaltungsgerichts Koblenz an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärt Ulrich Steinbach, haushaltspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Angesichts der Haushaltssituation und der Entwicklung der Lebenshaltungskosten ist die – zugegeben knapp bemessene – Anhebung für die Beamtinnen und Beamten angemessen, denn das Land verzichtet ausdrücklich auf die in anderen Ländern üblichen Nullrunden.